Heilpraktikerin

Beispiel für Indikationen

Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Psychosomatische Erkrankungen, Hauterkrankungen,
Atemwegserkrankungen, Magen- und Darmerkrankungen, Neurologische Erkrankungen, Gynäkologische Erkrankungen, Sucht-Entwöhnung

Behandlungskosten

Honorare für Heilpraktiker werden von den privaten Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen.
Auch die Beihilfe erstattet Heilpraktikerkosten. Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit
einer privaten Zusatzversicherung.

Termine

Einen Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch
Auch für weitergehende Fragen bezüglich einer Behandlung, stehe ich Ihnen gerne unter dieser
Telefonnummer zur Verfügung.